Jetzt wird es spannend in der Angelegenheit.
Beantragt und planfestgestellt wurde die Linie 310 und nur die 310. Fragen, wie die Linie 302 genehmigt wurde wird ausgewichen und darauf verwiesen, daß diese in der Planung der 310 enthalten sei.
Das Problem an der Sache ist, daß in den Genehmigungsverfahren eine 302 überhaupt nicht erwähnt wird.
Dennoch wurden Schienen und Weichen explizit für die 302 angeschafft und eingebaut, was im Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht bestritten wurde
Und nun, wenn man zu der 302 fragt, woher die zusätzlichen Gelder kommen und wer das genehmigt hat,
bekommt man nachfolgende Antwort. Man beachte insbesondere die 2. Seite....


In der Zwischenzeit haben wir 2020, die Straßenbahnbaustelle gibt es noch und nun stellen die ersten fest, dass man ohne Genehmigung der DB nicht unter der Crengeldanzbrücke hindurch kommt.
Obwohl die Bogestra und deren Helfer aus der Stadt vor Gericht steif und fest behaupteten, daß alle Genehmigungen vorlägen. Diese Aussage haben sich die Bogestraleute aus den Fingern gesogen, man könnte behaupten - gelogen dass sich die Balken biegen.
Juristischer betrachtet geht die IG davon aus, dass der Prozessbetrug vorsätzlich geplant was.
Die Kläger, also Bürger aus Langendreer, Betroffene Menschen, wurden, obwohl sie recht hatten wie sich nun herausstellt, lange Zeit für dumm verkauft und ausgebuht.
Übrigens: Die 310 wurde beantragt und genehmigt, die 302 nicht !
Jetzt, wo die Straßenbahn 302 in Betrieb genommen wurde, zeigt sich daß sich die Beschwerden und Befürchtungen der IG bewahrheiteten.
Nachfolgend noch einmal ein Rückblick über die rechtlichen Geschehnisse:
23.05.2011 Niederschrift des Erörterungstermines für den Bau der Straßenbahnlinie 310 24.05.2011 (Anlagen 6, 7, 8). U.a. wurde hierbei protokolliert: „ Herr Dr. Kratzsch erwiderte zu den Gutachtern, dass die Bogestra nur vereidigte und zertifizierte Gutachter mit der Erstellung der Gutachten beauftragt hat. Die Bogestra haftet selbstverständlich für die Folgen eines Baus. Er wies darauf hin, dass Gutachten nicht auf persönlichen Meinungen, sondern auf physikalischen und mathematischen Grundlagen beruhen.“
Dabei räumte Herr Schöller ein, daß die Räder in Kurven häufig quietschen würden. Lärmrichtwerte könnten überschritten werden mit neuem Anspruch des Eigentümers auf Kosten des Maßnahmeträgers. Da Lärm und Schwingungen überschritten sind muss ein neues Lärm-und Schwingungsgutachten erstellt werden, wie man den beigefügten Zeitungsartikeln entnehmen kann.In gleicher Niederschrift wies Herr Czaja auf die gestellten Gutachten hin, wobei diese vorsehen in weiten Bereichen spezielle Lagerungen eingebaut werden um die Erschütterungsrichtlinien einzuhalten.
22.07.2011 Beschluß des Verwaltungsgericht SO OVG MV v. 22.7. 2011 (Anlage 9)
28.12.2012 Datum des Ausführungsplanes aus der Gerichtsakte (Anlage 2)
19.04.2013 Vorlage des Ausführungsplanes beim Oberverwaltungsgericht aus der Akte 20D10/12 AK eingereicht durch die Bogestra. Der vorgelegte Plan führte zu einem Urteil zu gunsten der Bogestra.
05.11.2013 Änderung Ausführungsplanung vorgelegt Bezirksvertretung Ost
28.11.2013 Änderung Ausführungsplanung vorgelegt Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Änderung der Ausführungsplanung Bauabschnitt F, angeblich derBezirksregierung Arnsberg vorgestellt am 5.9.13. „Die Ausführungsplanung weicht in Teilbereichen geringfügig von der Genehmigungsplanung ab. Die Bezirksregierung stufte diese Änderung aber als unkritisch ein, da keine neue Betroffenheit ausgelöst werden und die Planung im unwesentlichen optimiert wird“.
Dies ist kein Beschluß . Diese Änderung hat keiner beschlossen, hätte auch keiner beschließen dürfen außer mit einem neuen Planfeststellungsverfahren.
Siehe Anlage 1 : es wurde eine weitere, zusätzliche Weiche eingebaut und die Radweg wurde von der Straßenaußenseite in die Straßenmitte verlegt, wobei der Radweg mittig der Straße im Kreuzungsbereich apprupt endet . (StgB §315, gefählicher Eingriff in den Straßenverkehr. Bodengutachten und Schwingungsgutachten liegen hier nicht vor.
06.12.2013 Neuerliche Ausführungsplanung (Anlage 3) mit Zeichnungsdatum v. 06.12.2013
Diese Planungsänderung erfolgte nach dem Planfeststellungsbeschluß und nach Gerichtsverfahren (rechtlich nicht zulässig).
21.10.2017 Nach der Inbetriebnahme der Linie 302. Die Waz berichtet: “Neue 302 lässt Wände wackeln“. Diesbezügliche Beschwerden nach GO wurden im Vorfeld seit 2000 regelmäßig abgeschmettert.
28.11.2017 Nach der Inbetriebnahme der Linie 302. Die WAZ berichtet von „Ratternde Straßenbahn nervt die Anwohner“ . Dieser Artikel betrifft die Linie 318
Am 19.10.2017 teilte Herr Volker Böhm, Baustellenleiter der Linie 310, der Bezirksbürgermeisterin,Ffrau Busche und der Familie Steiner mit, das damit sichergestellt ist, dass das eingebaute System der Planfeststellung und damit dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Man kann davon ausgehen, daß wackelnde Wände, quietschende Kurven und Erschütterungen billigend in Kauf genommen wurden.
Wie sich zeigt, werden beim Bau der 310 fast alle einzuhaltenden Gesetze und Vorschriften mit den Füßen getreten, man könnte auch sagen, daß diese vorsätzlich mißachtet werden.
Der Gipfel aller Eigenmächtigkeiten ist, daß das Planungsgebiet nach der Planfeststellung des RP eigenmächtig von Bogestra und Stadt ohne vorgeschriebenes Planfeststellungsverfahren eben mal erweitert wurde und der regierungspräsidiale planfestgestellte Plan nachträglich auch abgeändert umgesetzt wird. Hier bleibt immer noch die Frage offen, wer so etwas einfach aus dem Handgelenk bestimmt und durchsetzt.
Vergleichbar ist das so. als wenn ein normaler Bürger eine Baugenehmigung für ein Haus mit 2 Etagen besitzt und dann dieses mit 4 Etagen und einem zusätzlichen Anbau ohne gesonderte Genehmigung baut. Spätestens bei der Bauabnahme wird der Bürger darauf die ganze Macht der Verwaltung zu spüren bekommen - bei der 310 allerdings werden Gesetzesverstöße und Mißachtungen des Baurechts massiv “gedeckelt”, wie es nun scheint.
Und nun auch sowas, schlimmer als befürchtet

Hier könnte man locker sagen, daß es sich um einen hochsubventionierten Fußweg handelt, der einen, mit Fördermitteln angelegten, unsichtbaren Radweg integriert bekam und der nach Bochumer Gutdünken, Norm und Regel mal eben gemacht wurde. Und wenn Fördermittel, egal woher, wie z.B. aus der Europäischen Union, dem Bund oder Land kommen - Die Bochumer Devise - Geld nehmen , um Förderauflagen scheren . Die Fahrradfeindlichkeit Bochums zeigt das linke Schild. Der Radfahrer darf hier nicht am Verkehr teilnehmen, geschweige denn links abbiegen. Und rechts ? Bei jedem Baum eine Knubbelzone ? Damit sich Radfahrer, Fußgänger und Rollatorfahrer persönlich körperlich kennenlernen ? Und weil das ganze vom RP “planfestgestellt” wurde, bleibt nur die Frage ob dieser ebenfalls ein Feind der Radfahrer und Fußgänger ist, zum Wohle der teuren Straßenbahn ...
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Nachdem die ersten Schienen verlegt wurden sind die ganzen Sprüche und Versprecher in den Bürgerversammlungen, die von Bogestra und Stadt gemacht worden sind, tatsächlich Märchen für Arme gewesen.
Stand Januar 2014
Wolf-Dieter Varney
Unterstr. 36
44892 Bochum
Bezirksregierung Arnsberg
Herrn Regierungspräsident
Bollermann
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg Bochum, 13.01.2014
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Felder und Herrn Taprogge
(Planfeststellungsbehörde). AZ.: 25.17-2.1-11.3/09
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
der Bauabschnitt D der Linie 310 zwischen der Elster- und Stiftstraße ist abgeschlossen.
Wie aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich ist an der Haupt/Rampenstraße eine Haltestelle so eingerichtet wie hier bei dem Zeichen 297.
Wie Sie der Anlage 1 entnehmen können, darf man in der Pfeilmarkierung nicht halten. OLG Düsseldorf VRS 66.380.
Unter dem o. g. Aktenzeichen haben die Herren Felder und Taprogge eine Haltestelle planfestgestellt und baugenehmigt. Diese wurde zwischenzeitlich in Betrieb genommen (rechtswidrig). Andere Haltestellen wie Unterstraße, Hauptstraße, Unterstraße am Neggenborn sind planfestgestellt. Haltestelle Hauptstraße Am Leithenhaus ist in der Planausführung. Beschlussvorlage Anlage 5, 20132384.
Anlage 6, Seite 2, Abs. 2, geringfügige Planfeststellungsgenehmigung. Diese wurden der BZ vorgelegt. Die Änderung findet sie aber nicht unkritisch, damit keine neue Betroffenheit ausgelöst wird, was immer dass heißen mag.
Unter Anlage 6, 2.1.1.1 Radfahrwegführung. Die Planung wurde daraufhin überarbeitet und die Radfahrwegführung konnte optimiert werden. Diese Optimierung sagt aus, dass zwischen der S-Bahn und der Stiftstraße ca. 180 m, auf beiden Seiten verteilt, von der S-Bahn bis zur Hasselbrinkstraße, Radfahrwege angelegt wurden. Wie in dem Beschluss angegeben ist für den Radfahrstreifen kein Platz mehr vorhanden. Eine Umgehung für den Radfahrweg wurde zwar optimiert, aber dieses ist nicht durchzuführen. Der Radfahrweg endet an der Straße Am Leithenhaus, die Fahrradfahrer müssen dann im IV mit fahren. Danach schließt sich ein 100 m langer Tunnel an, einspurig mit einer durchgezogenen Linie, dass heißt, hier kann nicht überholt werden. Dann wird der Verkehr hinter dem Fahrradfahrer ca. 8 kmh schnell sein.
Ein Chaosstau auf der Bundesstraße ist hier vorprogrammiert.
Herr Felder und Taprogge haben dies ja planfestgestellt und die Baugenehmigung erteilt.
Zu den Radfahrwegen in der Anlage 15, vom 19.10.2011, wundert sich Hauptkommissar Roland Schwarz, dass bei einem Neubau kein Radfahrweg gebaut wird, obwohl es von Europa vorgeschrieben wurde. Zwei Monate später am 19.01.2012, in der Anlage 16 und 17, die Radfahrwegplanung findet die Zustimmung der Stadt Bochum und des Polizeipräsidenten Bochum. In der Planung konnten nicht alle Bereiche in der ERA 2010 dargestellt werden und entspricht nicht dem optimalen Stand.
In der Anlage 18 – 24 wird die Ausführungsplanung zeichnerisch dargestellt.
Anlage 22, Unterstraße: die Haltestelle darf nach 297 nicht angefahren werden.
Anlage 23. In der dargestellte Linksabbiegerspur, von der Haupt- in die Oberstraße, fährt die Straßenbahn rechts nach Bochum und geradeaus nach Witten und der IV biegt links in die Oberstraße ab.
Vor dem OVG Münster wurde am 19.04.2013 behauptet, dass die Linksabbiegerspur für die
Vorrangschaltung der Straßenbahn immer frei ist. Zu erwähnen ist hier nochmals, dass das Herr Felder und Taprogge waren, die das Land NRW vertreten haben.
Herr Schlimm vom Tiefbauamt der Stadt Bochum erklärte mir, man wollte eine Außnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen. Diese Erklärung müsste auch für die Nötigung bestand haben, dass heißt, wenn die Ampel grün ist und der nachfolgende Verkehr genötigt wird stehen zu bleiben. Eine derartige Außnahmegenehmigung ist unvorstellbar.
Realität ist das, was einige Leute daraus machen.
Ich fordere Sie hiermit zum sofortigen, behördlichen Einschreiten auf und das Sie gegen Herrn Felder und Taprogge dienstrechtlich vorgehen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die Amtshaftungsversicherung bezahlt ist.
Für die Bearbeitung habe ich mir einen Termin bis zum 26.01.2014 gesetzt.
Mit freundlichen Grüssen Anlage: 24 Seiten
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Stand Juli 2013
Gegen die Nichtzulassung einer Revision wurde Klage eingereicht.
Zwischenzeitlich fand der erste Prozeß vor dem Verwaltungsgericht Münster statt. Dieses erkannte das Planfeststellungsverfahren als rechtmäßig an und ließ keine Revision zu. Bedenklich ist hierbei daß das Gericht eine fehlerhafte Planfeststellung zwar erkannte, diese aber aus unserer Sicht nicht in der ganzen Tragweite würdigte. Zudem wurde die Planung vor Gericht verworfen und Punkte abgeändert. Dadurch, daß eine Änderung während des Prozesses vom Gericht hingenommen wurde, wird jeder Willkür Tür und Tor geöffnet. Insbesondere deshalb, weil man hätte auch gegen den abgeänderten Punkt im Vorfeld Beschwerde einlegen können.
Stand September 2012
So nach und nach kommen auch die echten kosten ans Tageslicht. Eingeräumt wurde von der Bogestra, daß die Kosten 60.000.000 € betragen sollen. Diese Zahl ist bereits mindestens seit 2010 beim RP bekannt. Das verheerende daran ist, daß bei der Anhörung, trotz besseren Wissen, immer noch die 33 Mio. benannt , mithin alle Anwesenden belogen wurden.
Noch eklatanter ist der Kosten Nutzen Faktor von 1,67 , der bereits sehr oft von der Interessengemeinschaft moniert wurde und noch immer als Grundlage dient, eine nutzlose Straßenbahnverlegung zu rechtfertigen. Hier wurde und wird schöngerechnet und verheimlicht. Und unsere Vertreter im Rathaus lassen sich mit seichten Sprüchen abfertigen. Hinterfragt wird nicht wirklich ernsthaft. Hier können sich Mitstreiter der IG des Eindruckes nicht erwehren, daß die Ratsherrliche Unterstützung von der Bogestra belohnt wird. Und vielleicht erhoffen sich manche Ratsherren/ Damen ein Pöstchen im Aufsichtsrat oder Vorstand, indem sie sich nicht gegen eine solche unrentable Maßnahme stellen.
Auch wenn es viele, die nicht in Langendreer wohnen, nicht wirklich interessiert - da die Bochumer Stadtwerke die Straßenbahn mitfinanzieren, zahlen alle Bochumer mit ihrer Rechnung für solche Possen. Und da wundern sich viele, daß die Stromkosten steigen.
Und dann schweben noch die Abriß- und Sanierungskosten der alten Strecke im Raum. Vermutlich sollen nach der Strecken-Verlegung die nutzlos gewordenen Gleise so lange vor sich hingammeln, bis Gras über die Sache gewachsen ist, obwohl der Schotter dann als Sondermüll im Gelände liegen wird. Und diese Kosten sind ebenfalls nicht eingeplant, sozusagen vergessen.
Achtung Planfeststellungsverfahren

In Bochum - Langendreer möchten die Bogestra AG, ein paar Stadträte und ein paar Planer der Stadt Bochum die Straßenbahnlinie 310 in der Baroper Straße abreißen und zwei Straßen weiter die Linienführung auf die Unterstraße verlegen.
Solche Vorhaben Maßnahmen haben i.d.R. unvorhersehbare Folgeprobleme und diese wiederum sind in besonderem Maße erklärungsbedürftig.
Die Vorteile dabei aufzuzählen und den Bürgern nahe zu bringen ist relativ leicht, weil eine Straßenbahn eigentlich positiv ist. Der öffentliche Nahverkehr ist gerade im Ballungsraum des Ruhrgebietes eine grundlegende und wichtige Angelegenheit, um die Mobilität der hier lebenden und arbeitenden Menschen zu gewährleisten. Aber nicht alles was auf den ersten Blick wie ein Vorteil aussieht ist auch einer. Die besondere Situation in Langendreer mit bereits 13 Buslinien, der schon vorhandenen Straßenbahnlinien, der S-Bahn und Bahn ist so ziemlich das dichteste ÖPNV Netz in Bochum und Umgebung.
Die Nachteile sind demgegenüber schwer zu vermitteln, weil nur wenige Fachleute sowohl über die einschlägigen Gesetze noch über die technischen Voraussetzungen und über verkehrssichere Szenerien bescheid wissen.
Wie es aussieht wird hier in Langendreer einzig nach dem politischen Willen einiger Stadträte und nach dem Willen der Bogestra AG geplant, ohne Rücksicht auf kommende Probleme.
Hier erscheint uns, wird geplant nach dem Motto : Und nach uns die Sintflut
Besonders der frühere Oberbürgermeisterkandidat der CDU hat hierzu u.E. sein Fähnlein nach dem politischen Wind ausgerichtet. Vor der Kommunalwahl versprach er, sich gegen die Straßenbahnverlegung auszusprechen und dagegen zu stimmen zum Wohle der Bürger. Aber davon ist nun nichts mehr zu hören.
Das die Grünen in Bochum die Straßenbahntrasse verlegen wollen ist hier verständlich, weil , wenn in der Unterstraße die Schienen einmal liegen und der Verkehr zusammengebrochen ist, kann man dann leichter eine weitere Fußgängerzone schaffen. Ob Betriebe dabei zugrunde gehen, die Einkaufsmöglichkeiten abwandern oder man nicht mehr zu seinem eigenen Grundstück fahren kann spielt dabei keine Rolle. Und wenn der angeblich mündige Bürger dem Wunsch der Grünen nicht gleich folgen will, wird massiv Werbearbeit (Überzeugungsarbeit) geleistet.
Mit vielen Sprüchen hatten Stadt und Bogestra schon versucht die Straßenbahn akzeptabel zu machen. Aber wie wollen diese einem Bürger und Hausbesitzer vermitteln, dass er z.B. seine Tiefgarage schon zu Beginn einer Baumaßnahme nicht mehr nutzen kann, wenn die Trasse verlegt wird ?
In den Untermenüs können sie sich selbst ein Bild machen von den Bedenken und Befürchtungen der Einwohner von Langendreer
Widerspruch der IG Widersprüche Weitere Gegenreden

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