Illegaler Kanal

Eigentlich müßte hier die Überschrift lauten :”Illegale Kanäle” , denn in Bochum gibt es einige davon.

Wann sehen wir einen Kanal als illegal verlegt an

  • Wenn dem Grundstückseigentümer ein Kanal durch seinen Grund und Boden verheimlicht wird
  • Wenn Kanäle ohne Wissen der Grundstückseigentümer einfach durchgepresst werden
  • Wenn den Grundstückseigentümern Entschädigungen verwehrt werden oder nicht ausgezahlt werden
  • Wenn Grunddienstbarkeiten für die Kanäle ohne zutun des Grundstückseigentümers eingetragen werden
  • Wenn Kanäle in die Grundbücher eingetragen werden ohne notariellen Beistand
  • Wenn die Stadt nach der Verlegung der Kanäle Verhandlungen verschleppt, bzw. unnütz in die Länge zieht
  • Wenn z.B. neben einem genehmigten Kanal auf privatem Grund weitere ohne gesonderte Erlaubnis durchgedrückt werden (Flächeninanspruchnahme)
  • Wenn die Rechtslage ungeklärt ist bzw. ein einseitiger Vertrag zugrunde liegt, der als sittenwidrig bezeichnet werden kann
     

Grundsätzlich muß man annehmen, daß wenn keine vertragliche Absicherungen über die in / durch private Grundstücken verlaufenden Kanälen bestehen, diese den Grundstückseigentümern gehören. Hierzu gibt es entsprechende Gesetze im BGB. U.E. gehört alles was mit dem Grund und Boden zusammenhängt dem jeweiligen Eigentümer. Die Kanäle sind mit dem Grund und Boden verbunden

Um einen Überblick zu erhalten benötigen wir die Hilfe aller Bochumer Grundstückseigentümer, bei denen Kanäle ohne Verträge durch die Grundstücke geleitet wurden. Unter der Rufnummer 0234 283338 können sie mit uns Verbindung aufnehmen

 

Normalerweise ist es üblich, daß wenn man etwas das einem anderen gehört nutzen will, diesen vorher fragt, und wenn die Nutzung länger dauert, nach einer Verhandlung oder einem Angebot ein Geschäft eingeht. Hier in Bochum gelten solche Vorgehensweisen und üblichen Verfahrensweisen offenbar nicht immer, wenn es um die Verlegung von Abwasserkanälen geht. Durch so manches Grundstück wurden nach Gutsherrenart einfach Kanäle gezogen oder durchgedrückt, so nach dem Motto - der Bürger kann sich ja beschweren, aber für die Inanspruchnahme zahlen werden wir, die Stadt Bochum - Tiefbauamt nicht. Und wenn es sich ein Grundstückseigentümer erlaubt, dieses Vorgehen zu kritisieren, oder gar eine Entschädigung verlangen zu wollen, dann wird eben nachträglich “verhandelt”. Um das Ganze noch zu toppen bekam in einem Fall einer der Eigentümer sogar das Angebot gemacht, ein Grundstück erwerben zu können, wenn er einem Grundstückstausch zustimmt. Aber nachdem dieser Grundstückseigentümer das von der Stadt Bochum erstellte Vertragswerk  im Entwurf einmal durchgelesen hatte, mußte er mehr als kräftig schlucken. Was stand da wohl drin ? Ganz klar, weil die Stadt den Kanal bereits unerkannt durch sein Grundstück gepresst hatte, wollte die Stadt diese Fläche tauschen - und damit sich seines Erachtens einer der “Verhandlungspartner” auf die eigene Schulter klopfen wollte, wie er Bürger über die Leisten zieht, sollte die Grunderwerbsteuer zu Lasten desjenigen gehen, der bereits mir nichts dir nichts feststellen mußte, daß sein Grundstück in großen Bereichen nicht mehr für seine Lebensplanung nutzbar war - weil er mit dem Kanal vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Und nun sollte er auch noch Steuern zahlen für etwas was nicht in seinen Händen lag.

Aus diesem Grund ist bis dato noch kein beidseitig einvernehmlicher Vertrag geschlossen worden. Die Differenzen zwischen dem städtischen Angebot und dem Wertverlust des Grundstückes  ist zu groß.

[IG Bochum] [Impressum] [Wir über uns] [Linie 310] [CBL] [Kreisverkehr] [Fördermittel] [Illegaler Kanal] [Bürgernähe ?] [Exzenterbau] [Fahrrad-Situation] [Tiefbauamt - Leistungen]