Das Bochumer Cross Border Leasing ist eigentlich eine Geschichte aus dem Tollhaus. Zwischenzeitlich wurde sogar eine Klage vor dem Verwaltungsgericht praktisch abgeschmettert. Dabei wurde ein wesentlicher Punkt nicht berücksichtigt, bzw. bei der Klage nicht vorgetragen - Kanäle die auf Privatgrund verlaufen und weder mit einer Grunddienstbarkeit abgesichert wurden, noch dass die betroffenen Grundeigentümer in irgendeiner Form zuvor entschädigt wurden. Letzteres hätte sogar nach bundesdeutschem Recht bereits vor der Kanalverlegung erfolgen müssen. Im Gegenteil, einer der betroffenen Grundstückseigentümer erfuhr von dem durchgedrückten Kanal erst, als er der Ursache von Gebäudeschäden im wahrsten Sinne des Wortes auf den Grund ging.
Zwischenzeitlich versuchte das Tiefbauamt diese praktisch illegale Kanalverlegung zu legalisieren. Es erfolgte z.B. ein einseitiger Grundbucheintrag , ohne Notar, in dem das betroffene Grundstück einfach parzelliert wurde. Nachdem der Grundstückseigentümer dies bemerkte, wurde die Eintragung wieder rückgängig - gemacht - natürlich ebenfalls ohne den hierfür notwendigen Notar
Und solcherlei seltsame Verfahrensweisen ziehen sich seit Jahren dahin. Man könnte schon sagen, dass das Verfahren verschleppt wird, indem jedes Amt diese Angelegenheit zunächst einmal weiterleitet. Bedeutet Tiefbauamt zum Rechtsamt und zurück - und das ständig.
Von Verantwortlichkeit keine Spur - keiner will es gewesen sein, keiner hat die Kanalverlegung angeordnet , niemand war bei der Planung zugegen und selbstverständlich will erst recht keiner eine Schadensersatzleistung an den geschädigten Grundstückseigentümer erbringen, zumal durch die Mitte des Grundstückes nun der Kanal verläuft. Dessen Traum vom Haus ist aus. Auf den Kanal darf er nämlich nichts drauf bauen
Der Clou dabei ist, dass die Stadt Bochum genau für diese illegale Kanalverlegung auch noch Subventionen bezogen hat
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